FAQ
- Ohne den Nachweis über ausreichend Masernschutz (durch Vorzeigen des originalen Impfpasses) können keine Gastschüler/innen aufgenommen werden.
- Eine Zusatzversicherung ist möglich und sehr sinnvoll (das Sekretariat hilft weiter).
- Für einen erfolgreich absolvierten Aufenthalt müssen Gastschüler/innen regelmäßig anwesend sein (Fehltage müssen entschuldigt werden).
- Unsere Lehrkräfte sind nicht befugt, Zeugnisse für erbrachte Leistungen in die Zielsprache zu übersetzen. Dafür wende man sich bitte an beglaubigte Übersetzer, bzw. Übersetzerbüros.