Präambel
Diese Schul- und Hausordnung hilft, unsere Schule zu einem Raum zu machen, in dem alle hilfsbereit und in gegenseitigem Vertrauen miteinander umgehen und in dem ein ungestörtes Arbeiten möglich ist. Das verlangt von uns gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Wir alle sind für die Umsetzung dieser Schul- und Hausordnung verantwortlich.
§ 1 Allgemeine Verhaltensregeln
(1) Der Gültigkeitsbereich der Schul- und Hausordnung (Schulgelände) ist rot gekennzeichnet:
(2) Das Trinken von Alkohol und Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon können Lehrerinnen und Lehrer und die Schulleitung im Rahmen von besonderen Anlässen gestatten.
(3) Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten.
(4) Hausmeister und Sekretärinnen sind im Rahmen der Schul- und Hausordnung weisungsbefugt.
§ 2 Unterricht
(1) Es wird auf Pünktlichkeit geachtet.
(2) Spätestens zum Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem jeweiligen Unterrichtsraum auf. Sollte dieser verschlossen sein, warten sie davor.
(3) Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht anwesend, so meldet dies die Klassen- oder Kurssprecherin oder der Klassen- oder Kurssprecher im Sekretariat.
(4) Fachräume, Sport- und Schwimmhalle dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden. Sonderregelungen für diese Räume werden durch die Fachlehrkraft festgelegt und zu Beginn des Schuljahres erläutert.
§ 3 Umgang mit Handys und ähnlichen Geräten
(1) Werden Handys, Smartwatches und andere elektronische Aufnahme- und Wiedergabegeräte in die Schule mitgebracht, müssen diese innerhalb des Zeitfensters von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr in einem Schließfach aufbewahrt werden. Dies bedeutet insbesondere, dass das Mitführen und der Gebrauch solcher Geräte auf dem gesamten Schulgelände für Schülerinnen und Schüler an Schultagen innerhalb des genannten Zeitfensters untersagt sind.
(2) Ausnahmsweise dürfen Schülerinnen und Schüler der Kursstufe die oben bezeichneten elektronischen Geräte in beiden Oberstufenräumen nutzen.
(3) Weitere Ausnahmen im Unterricht oder auf dem Schulgelände sind nur nach vorheriger Genehmigung der jeweiligen Fachlehrkraft oder der Schulleitung gestattet.
§ 4 Umgang mit privaten Endgeräten im Unterricht
(1) Eine Nutzung privater Endgeräte wie z. B. Laptops und Tablets im Unterricht ist wie folgt geregelt:
Klassenstufe 5 bis 7: nicht möglich
Klassenstufe 8 und 9: auf Antrag möglich
Klassenstufe 10 bis 12: ohne Antrag möglich
(2) Der Einsatz eines privaten Endgerätes im Unterricht beschränkt sich auf den Mitschrieb von Unterrichtsinhalten, die Bearbeitung von bereitgestellten digitalen Materialien, die Selbstorganisation von Dokumenten und auf Präsentationen sowie kollaboratives Arbeiten in offenen Unterrichtsformen, z. B. in der Projektarbeit. Eine weitergehende Nutzung erfordert die Zustimmung der Lehrkraft wie beispielsweise für Foto- und Videoaufnahmen.
§ 5 Pausen
(1) In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum. In der ersten Pause steht neben dem Außengelände das Foyer als Aufenthaltsort zur Verfügung. In der zweiten Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Gebäude, sofern sie sich nicht in den Oberstufenräumen aufhalten dürfen. Ausnahmen, z. B. bei schlechtem Wetter, werden durch einen Aushang am Sekretariat mitgeteilt.
(2) In den Pausen am Vormittag darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
(3) Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 dürfen zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen.
(4) Die Flure in den Klassenzimmerblöcken und die Treppenaufgänge zum zweiten Obergeschoss sowie das komplette zweite Obergeschoss des Hauptgebäudes gehören nicht zum Pausenbereich. Ebenso ist das Nebengebäude in beiden Pausen zu verlassen.
(5) Die Pausendienste der Klassen werden nach der zweiten Pause und am Ende der Mittagspause ausgeführt.
(6) Das Werfen von Schneebällen ist aufgrund der Verletzungsgefahr untersagt.
§ 6 Freistunden
Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, müssen sich so verhalten, dass kein Unterricht gestört wird. Ihnen stehen als Aufenthaltsräume das Foyer und die Mensa, den Schülerinnen und Schülern der Kursstufe zusätzlich die Oberstufenräume zur Verfügung.
§ 7 Ordnung in den Schulgebäuden
(1) Die Einrichtungen der Schule werden für den vorgesehenen Zweck und pfleglich behandelt. Beschädigungen werden umgehend dem Hausmeister gemeldet.
(2) Nach der für einen Raum jeweils letzten Unterrichtsstunde wird aufgestuhlt. Die Fenster werden geschlossen. Das Zimmer wird in sauberem Zustand verlassen. Vor den Pausen schließt die Lehrkraft den Unterrichtsraum ab, sofern er nicht als Fluchtweg dient.
(3) Fluchttreppen dürfen nur im Notfall oder auf Anweisung einer Lehrkraft betreten werden.
§ 8 Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung
(1) Wer gegen diese Schul- und Hausordnung verstößt, muss mit den im Schulgesetz vorgesehenen Maßnahmen rechnen.
(2) Straftaten werden zur Anzeige gebracht.